Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 6. September 2011 die Betroffene in ihren Rechten verletzt hat, soweit darin die mit Einwilligung des Betreuers vorgenommene zwangsweise Behandlung der Betroffenen mit Neuroleptika genehmigt worden ist. Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Die notwendigen Auslagen der Betroffenen in den Rechtsmittelinstanzen werden der Staatskasse auferlegt.
Beschwerdewert: 3.000 €
I.
Die Betroffene wendet sich gegen die inzwischen aufgehobene Genehmigung ihrer Unterbringung und gegen die betreuungsrechtlich genehmigte Zwangsbehandlung mit Neuroleptika.
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