I.
Der Beschwerdeführer bestellte sich im Januar 2005 in einem isolierten Sorgerechtsverfahren für den Antragsteller, in dem dieser die Übertragung der alleinigen, elterlichen Sorge auf sich für die beiden ehegemeinschaftlichen Kinder beantragte.
Mit Beschluss vom 24. Februar 2005 bewilligte das Amtsgericht dem Antragsteller hierfür Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Beschwerdeführers.
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