Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 27. Mai 2015 geändert.
Der weitere Beteiligte zu 2) wird angewiesen, im Wege der Folgebeurkundung im Lebenspartnerschaftsregister einzutragen, dass die unter Registernummer L ... eingetragene Lebenspartnerschaft der Betroffenen durch deren Ehe- schließung am 16. Januar 2015 aufgelöst ist.
II.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Betroffenen begründeten am 11. November 2011 unter den Namen A... M... H... (Bet. zu 1) und K... G... W... (Bet. zu 2) vor dem Standesamt X eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft, die unter der Registernummer L ... im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen wurde.
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