Die befristete Beschwerde der Beteiligten gegen die mit (Verbund-)Urteil des Amtsgerichts Oranienburg vom 10. September 2008 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten auferlegt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
Die befristete Beschwerde der Beteiligten gegen die Entscheidung des Familiengerichts zum Versorgungsausgleich ist gemäß §
Die angefochtene Entscheidung wurde der Beteiligten ausweislich deren Empfangsbekenntnisses (Bl. 195 d.A.) am 15. September 2008 zugestellt. Die Beschwerdeschrift der Beteiligten ist jedoch erst am 16. Oktober 2008 bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht eingegangen, mithin nach Ablauf der Notfrist von einem Monat nach Zustellung aus §
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