Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 8.000 Euro (Trennungsunterhalt 5.084 Euro, Kindesunterhalt A 969 Euro, Kindesunterhalt B 952,86 Euro) festgesetzt.
A.
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