1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Balingen - Familiengericht - vom 19. Dezember 2008, Az. 3 F 224/08, wird zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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