Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten E. H. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Crailsheim vom 21.11.2013 - 2 F 328/13 -
abgeändert.
Der Beteiligten E. H. wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechtszug mit Wirkung zum 23.10.2013
bewilligt.
Ihr wird Rechtsanwältin S. zu den Bedingungen einer im Bezirk des Familiengerichts Crailsheim niedergelassenen Rechtsanwältin beigeordnet.
I.
Die Beschwerdeführerin ist am 00.08.1999 geboren. Sie ist das leibliche Kind der Beteiligten S. und R. H., die die elterliche Sorge gemeinsam ausüben.
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