Auf die Beschwerde des Rechtsanwalts Dr. B wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kiel vom 11. Dezember 2008, soweit er die Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. B betrifft, dahin abgeändert, dass die vergütungsrechtliche Beschränkung ("Bereits entstandene Kosten durch die bisherige Beiordnung des Rechtsanwalts A sind von den zu erstattenden Kosten abzusetzen.") entfällt.
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