Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Michelstadt vom 1. März 2016 wird in Ziffer 2 Abs. 2 und Abs. 3 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Abs. 2: Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der B AG (Versicherungsnummer 1) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 12.100 €, bezogen auf den 31. Mai 2012, übertragen.
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