Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwarzenbek vom 25. August 2011 aufgehoben und die Sache zur weiteren Behandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Amtsgericht - Familiengericht - Schwarzenbek zurückverwiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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