Rechtsfolgen der Fehlleitung eines Überweisungsbetrages; Divergenzen zwischen Empfänger und angegebenem Konto
BGH, Urteil vom 09.10.1991 - Aktenzeichen XII ZR 2/90
DRsp Nr. 1992/527
Rechtsfolgen der Fehlleitung eines Überweisungsbetrages; Divergenzen zwischen Empfänger und angegebenem Konto
»Zur Ausgleichung der Verbindlichkeit aus einem Darlehen, das ein Ehegatte im Einverständnis mit dem anderen für wertsteigernde Aufwendungen auf ein gemeinschaftliches Grundstück eingesetzt hat, bei der Aufteilung des vom Vollstreckungsgericht hinterlegten Versteigerungserlöses.«