Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung des Rentenversicherungsträgers am Versorgungsausgleichsverfahren
BGH, Beschluß vom 25.06.1980 - Aktenzeichen IVb ZB 625/80
DRsp Nr. 1996/14475
Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung des Rentenversicherungsträgers am Versorgungsausgleichsverfahren
Die Nichtbeteiligung des Rentenversicherungsträgers am Versorgungsausgleichsverfahren ist ein Verfahrensmangel, der zur Einlegung der fristgebundenen Beschwerde nach § 621 eZPO berechtigt, jedoch nicht zu Nichtigkeit der Versorgungsausgleichsregelung führt.