Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 4.7.2018 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,- € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Rückführung der Kinder L. M. d. L. T., geboren am ..., und C. M. d. L. T., geboren am ... nach S. auf der Grundlage des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (im Weiteren: HKÜ).
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