Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 5.3.2014 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 375.000 € festgesetzt.
I.
Der Erblasser ist im Februar 2012 im Alter von 86 Jahren verstorben. Die Beteiligte zu 1 (geboren 1924) ist seine Ehefrau. Der Beteiligte zu 2 (geboren 1954) ist der gemeinsame Sohn.
Es liegt ein notarielles gemeinschaftliches Testament vom 9.3.2009 vor, das auszugsweise wie folgt lautet:
"I. Vorbemerkung
...
Ich (Ehefrau) bin Alleineigentümerin von verschiedenen Grundstücken ...,
während ich (Ehemann) Alleineigentümer des Hausanwesens ... bin ...
...
III. Gegenseitige Alleinerbeneinsetzung
Wir setzen uns hiermit gegenseitig zu Alleinerben ein.
IV. Vermächtnis
Der Überlebende von uns wird mit folgendem Vermächtnis beschwert:
Der Überlebende hat an den Verein ... den Betrag von 20.000 € zu zahlen mit der Auflage, folgende Patenschaften umgehend weiter fortzuführen...
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