Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird festgestellt, dass ein Beschluss des Amtsgerichts Nauen, der das Verfahren erster Instanz beendet hätte, nicht ergangen ist.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Der Antragsgegner wendet sich gegen einen vermeintlichen Scheidungsausspruch.
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