Auf die Beschwerde des Kindesvaters vom 27.09.2017 den am 01.09.2017 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht- Essen aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Essen zurückverwiesen.
Dieses entscheidet auch über die Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Antragsteller und Antragsgegnerin sind die Eltern des am 28.07.2015 geborenen M.
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