OLG Koblenz - Beschluss vom 10.07.2003 11 WF 518/03
Normen:
BRAGO § 123 § 124 § 128 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 216
FuR 2004, 44
NJW-RR 2004, 67
Rechtsfolgen der unterbliebenen Vorlage der Abrechnung des beigeordneten Rechtsanwalts
OLG Koblenz, Beschluss vom 10.07.2003 - Aktenzeichen 11 WF 518/03
DRsp Nr. 2004/15186
Rechtsfolgen der unterbliebenen Vorlage der Abrechnung des beigeordneten Rechtsanwalts
»Kommt der beigeordnete Rechtsanwalt der an ihm nach § 128 Abs. 2BRAGO gerichteten Aufforderung des Gerichts zur Vorlage seiner Abrechnung nicht fristgemäß nach, so erlischt neben dem Anspruch auf die weitere Vergütung (§ 124BRAGO) auch derjenige auf die Vergütung nach § 123BRAGO.«