Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Kulmbach vom 06.10.2016 (54 FH 39/16) aufgehoben.
2.Der Antrag des Antragstellers zu 2) vom 28.07.2016 auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren wird zurückgewiesen.
3.Im Übrigen wird das Verfahren an das Amtsgericht - Familiengericht - Kulmbach zurückverwiesen.
4.Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller zu 1) 43% und der Antragsteller zu 2) 57%.
5.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11.076,00 Euro festgesetzt.
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