Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Stendal vom 10. Juni 2008 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das vorbezeichnete Amtsgericht - Familiengericht - zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsmittelverfahrens übertragen werden.
Im Übrigen werden Gerichtskosten für das Berufungsverfahren nicht erhoben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
und beschlossen:
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf insgesamt 18.200,- Euro festgesetzt.
I.
Die Parteien sind getrennt lebende Ehegatten.
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