Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. September 2020, Aktenzeichen
Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. September 2020, Aktenzeichen
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 8 % und die Beklagte 92 %.
4.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 37.312,93 € festgesetzt (Berufung des Klägers: 3.091,97 €, Anschlussberufung der Beklagten: 34.220,96 €).
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