Rechtsfolgen des Einverständnisses mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach einem übersandten Beschlussentwurf
OLG Dresden, Beschluss vom 28.01.2003 - Aktenzeichen 10 UF 9/03
DRsp Nr. 2004/15014
Rechtsfolgen des Einverständnisses mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach einem übersandten Beschlussentwurf
Erklärt eine Partei für die Entscheidung über den Versorgungsausgleich im abgetrennten Versorgungsausgleichsverfahren ihr Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach einem übersandten Beschlussentwurf, so liegt darin zugleich ein Rechtsmittelverzicht.