OLG Dresden - Beschluss vom 28.01.2003
10 UF 9/03
Normen:
ZPO § 515 § 517 § 518 § 520 § 621e Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1195

Rechtsfolgen des Einverständnisses mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach einem übersandten Beschlussentwurf

OLG Dresden, Beschluss vom 28.01.2003 - Aktenzeichen 10 UF 9/03

DRsp Nr. 2004/15014

Rechtsfolgen des Einverständnisses mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach einem übersandten Beschlussentwurf

Erklärt eine Partei für die Entscheidung über den Versorgungsausgleich im abgetrennten Versorgungsausgleichsverfahren ihr Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach einem übersandten Beschlussentwurf, so liegt darin zugleich ein Rechtsmittelverzicht.

Normenkette:

ZPO § 515 § 517 § 518 § 520 § 621e Abs. 1, 3 ;

Gründe:

1.