Der weiteren Beteiligten zu 3 wird gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Darmstadt vom 21. August 2014 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Darmstadt vom 21.08.2014 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Darmstadt vom 06.10.1989 wird mit Wirkung ab 01.06.2012 dahingehend abgeändert, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet.
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