Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 3. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Der Tenor des vorgenannten Urteils wird im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 75.567,11 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz von 59.392,00 € für die Zeit vom 6. Dezember 2006 bis zum 6. Juli 2007 sowie von 75.567,11 € seit dem 7. Juli 2007 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden dem Beklagten auferlegt.
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