1. Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 1) wird der Beschluss der Vergabekammer des Saarlandes vom 02.02.2009 - Az.: 1 VK 10/08 - aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
2. Die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
3. Die Antragstellerin hat die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens, jeweils einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Beigeladenen zu 1) und der Antragsgegnerin zu tragen.
4. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten war für die Beigeladene zu 1) und für die Antragsgegnerin auch im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig.
I.
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