OLG Saarbrücken - Beschluss vom 27.05.2009
1 Verg 2/09
Normen:
VOB/A § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2009, 593
Vorinstanzen:
VK des Saarlandes, vom 02.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 VK 10/08

Rechtsfolgen fehlerhafter Bildung des Produktes aus Mengenansatz und Einheitspreis

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2009 - Aktenzeichen 1 Verg 2/09

DRsp Nr. 2009/14815

Rechtsfolgen fehlerhafter Bildung des Produktes aus Mengenansatz und Einheitspreis

Die Auslegungsregel des § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/A, die bei einem rechnerisch fehlerhaften Produkt aus Mengenansatz und Einheitspreis den angebotenen Einheitspreis für maßgebend erklärt, ist auch dann anzuwenden, wenn aus den Umständen eindeutig und zweifelfrei zu schließen ist, dass der Bieter einen anderen, ganz bestimmten Einheitspreis anbieten wollte.

Tenor:

1. Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 1) wird der Beschluss der Vergabekammer des Saarlandes vom 02.02.2009 - Az.: 1 VK 10/08 - aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

2. Die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

3. Die Antragstellerin hat die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens, jeweils einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Beigeladenen zu 1) und der Antragsgegnerin zu tragen.

4. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten war für die Beigeladene zu 1) und für die Antragsgegnerin auch im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig.

Normenkette:

VOB/A § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.