Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 16.08.2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000 Euro (§§ 40 Abs. 1 S. 1, 42 Abs. 2 und 3 FamGKG).
I.
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