Mit ihrer Klage verlangte die Klägerin rückständigen Trennungsunterhalt in Höhe von 4.281,74 DM sowie laufenden Trennungsunterhalt, und zwar für die Zeit von Juli bis Dezember 1997 monatlich 2.421,57 DM abzüglich für Juli bis Oktober 1997 monatlich gezahlter 600 DM, für die Zeit von Januar bis Juli 1998 monatlich 1.832,97 DM und ab 1. August 1998 monatlich 2.181,97 DM.
Das Amtsgericht sprach ihr 5.460 DM zu. Die Urteilsformel dieser als Teilurteil bezeichneten Entscheidung lautet, vom Ausspruch über die Vollstreckbarkeit abgesehen, wie folgt:
"Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.460,-- DM zu zahlen.
Die Entscheidung über die Restforderung und die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten."
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