Der Senat hat über die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs in dem Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleswig vom 19. September 2007 durch Beschluss vom 27. Mai 2008 entschieden. Der Beschluss ist am 29. Mai 2008 an die Beteiligten mit einem vorformulierten Empfangsbekenntnis abgesandt worden. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat die Rechtskraft des Beschlusses des Senats seit dem 29. Mai 2008 bescheinigt.
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