I.
Das Familiengericht hat mit Beschluss vom 9. November 2007 das Sorgerecht für die beiden Kinder auf die Antragsgegnerin übertragen. Diese Entscheidung wurde dem Antragsteller, der anwaltlich nicht vertreten ist, am 16. November 2007 zugestellt.
Mit Schriftsatz vom 13. Dezember 2007 legte der Antragsteller "fristwahrend" Beschwerde gegen den Beschluss ein. Dieser Schriftsatz ging in dem Zeitraum zwischen dem 15. Dezember 2007 0:00 Uhr und dem 17. Dezember 2007 7:30 Uhr (Wochenende) beim Amtsgericht ein. Der Abteilungsrichter veranlasste mit Verfügung vom 19. Dezember 2007 die Übersendung der Akten an das Oberlandesgericht, bei dem sie am 21. Dezember 2007 eingingen.
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