OLG Celle - Beschluss vom 07.02.2008
12 UF 235/07
Normen:
ZPO § 233 ; ZPO § 621e ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2008, 714
Vorinstanzen:
AG Winsen (Luhe) - 4 F 691/07,

Rechtsmittelbelehrung eines anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten im Sorge- oder Umgangsrechtsverfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 07.02.2008 - Aktenzeichen 12 UF 235/07

DRsp Nr. 2008/10451

Rechtsmittelbelehrung eines anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten im Sorge- oder Umgangsrechtsverfahrens

»Zumindest der anwaltlich nicht vertretene Beteiligte eines Sorge oder Umgangsrechtsverfahrens ist über die Formalien des zulässigen Rechtsmittels zu belehren.«

Normenkette:

ZPO § 233 ; ZPO § 621e ;

Entscheidungsgründe:

I.

Das Familiengericht hat mit Beschluss vom 9. November 2007 das Sorgerecht für die beiden Kinder auf die Antragsgegnerin übertragen. Diese Entscheidung wurde dem Antragsteller, der anwaltlich nicht vertreten ist, am 16. November 2007 zugestellt.

Mit Schriftsatz vom 13. Dezember 2007 legte der Antragsteller "fristwahrend" Beschwerde gegen den Beschluss ein. Dieser Schriftsatz ging in dem Zeitraum zwischen dem 15. Dezember 2007 0:00 Uhr und dem 17. Dezember 2007 7:30 Uhr (Wochenende) beim Amtsgericht ein. Der Abteilungsrichter veranlasste mit Verfügung vom 19. Dezember 2007 die Übersendung der Akten an das Oberlandesgericht, bei dem sie am 21. Dezember 2007 eingingen.