Der Antrag der Antragsgegnerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine beansichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht vom 13.10.2017 wird
zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung für die Jahre 2009 bis 2014.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben am 23.12.2008 die Ehe geschlossen. Ihre Ehe wurde im April 2016 geschieden. Im Scheidungsverfahren hat die Antragsgegnerin angegeben, seit Februar 2013 getrennt zu leben. In seiner Anhörung am 27.04.2016 hat der Antragsteller diese Angaben bestätigt.
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