Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu EUR 500,00 festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin begehrt von dem Antragsteller die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Stufenantrages zur Berechnung eines Zugewinnausgleichsanspruchs bezüglich seiner Auskünfte zu seinem Barvermögen im End- und im Anfangsvermögen sowie seiner Angaben zur Gaststätte X, insbesondere zu den wertbildenden Faktoren hinsichtlich ihrer Wahrheitsgemäßheit, Richtigkeit und Vollständigkeit.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|