Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Teil-Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hanau vom 10.12.2015 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf 501,80 EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten haben am ...2007 geheiratet. Im Scheidungsverbund streiten die Eheleute insbesondere um den Zugewinnausgleich. Der Ehescheidungsantrag wurde am 07.06.2014 zugestellt, der Trennungszeitpunkt der Beteiligten ist der 22.07.2013.
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