Rechtsmittelkosten bei falscher Auskunft im Versorgungsausgleich
OLG Naumburg, Beschluss vom 18.08.2000 - Aktenzeichen 14 UF 115/00
DRsp Nr. 2002/6223
Rechtsmittelkosten bei falscher Auskunft im Versorgungsausgleich
Korrigiert ein Rentenversicherungsträger seine Auskunft erst, nachdem das Familiengericht über den Versorgungsausgleich entschieden hat, dann können ihm die Kosten des Rechtsmittels auferlegt werden, wenn die Berichtigung rechtzeitig hätte erfolgen können.