Durch Verbundurteil vom 13.3.2002 hat das FamG die Ehe geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Die Bahnversicherungsanstalt als Organ der gesetzlichen Rentenversicherung hat hiergegeben form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt und diese darauf gestützt, dass eine private Altersvorsorg als öffentlich-rechtliche Vorsorge bewertet worden sei.
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