I.
Die Parteien streiten um Zugewinnausgleich. Das Amtsgericht hat die Ehe der Parteien durch Verbundurteil vom ....2005 geschieden, den Versorgungsausgleich durchgeführt und den Antrag der Antragsgegnerin auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs von 14.278,-- € zurückgewiesen. Das Urteil ist hinsichtlich des Ausspruchs zur Scheidung und zum Versorgungsausgleich seit 8.5.2006 rechtskräftig. Auf die tatsächlichen Feststellungen des Urteils und deren rechtliche Würdigung wird Bezug genommen.
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