Rechtsschutzbedürfnis einer Widerklage zur negativen Feststellung einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung
OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.10.2002 - Aktenzeichen 10 UF 145/02
DRsp Nr. 2003/11567
Rechtsschutzbedürfnis einer Widerklage zur negativen Feststellung einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung
Zur Beurteilung des Feststellungsbegehrens der Klägerin, gerichtet auf die Feststellung, dass er der Vater der Klägerin ist und dieser den Regelunterhalt zu zahlen hat, ist vorrangig vor der Frage, ob der Beklagte ihr leiblicher Vater ist, zu klären, ob eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Soweit eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt, bedarf es mit Rücksicht auf § 1592BGB keiner gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft nach § 1600dBGB mehr. Einer negativen Feststellung im Rahmen einer Widerklage dahin, eine wirksame Vaterschaftsanerkennung sei nicht abgegeben worden, bedarf es daher nicht, ihr fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.