OLG Celle - Beschluss vom 06.07.2005
10 VA 2/04
Normen:
FamRÄndG Art. 7 § 1 ; VO/EG 1347/2000 Art. 1 ; VO/EG 2201/2003 Art. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2006, 13
OLGReport-Celle 2006, 13

Rechtsschutzbedürfnis für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in einer Ehesache im Justizverwaltungsverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2005 - Aktenzeichen 10 VA 2/04

DRsp Nr. 2008/22172

Rechtsschutzbedürfnis für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in einer Ehesache im Justizverwaltungsverfahren

1. Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in einer Ehesache im Justizverwaltungsverfahren nach Art. 7 § 1 FamRÄndG kommt nur in Betracht, soweit nicht ein gerichtliches Anerkennungsverfahren möglich ist.2. Die Anerkennung der in den Niederlanden durch sog. Umsetzung in eine registrierte Partnerschaft erfolgte Auflösung einer Ehe sowie die Anerkennung der anschließenden Auflösung der Partnerschaft ist eine Anerkennung im gerichtlichen Verfahren zugänglich.

Normenkette:

FamRÄndG Art. 7 § 1 ; VO/EG 1347/2000 Art. 1 ; VO/EG 2201/2003 Art. 1 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin, selbst niederländische Staatsangehörige, hat am ####### in den Niederlanden einen dortigen Staatsbürger geheiratet. Unter dem 7. November 2002 ist diese Ehe nach den einschlägigen Bestimmungen des niederländischen Rechts in eine sog. registrierte Partnerschaft umgesetzt, diese wiederum ist am 7. Januar 2003 durch Erklärung der Partner gegenüber einem Notar beendet worden.