Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Beschwerdeführer (im Folgenden Kindesvater) und die Beschwerdegegnerin (im Folgenden Kindesmutter) streiten im Eilverfahren um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter A, geb. am XX.XX.2012. Die Kindeseltern üben die elterliche Sorge gemeinsam aus.
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