Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Beschwerdewert: 1.500,- EUR.
Der Antrag der Beschwerdeführerin, ihr Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
Dem Beteiligten zu 2. wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A bewilligt.
Die nach §§
Zu Recht hat das Amtsgericht die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für die beiden Kinder (§
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