Der Auskunftsanspruch zwischen Ehegatten (§
Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß das Auskunftsverlangen nicht durch Klage, sondern nach den Verfahrensvorschriften über den Versorgungsausgleich durchzusetzen ist (BGH FamRZ 1981, 533; OLG Hamburg FamRZ 1981, 179).
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