OLG Naumburg - Beschluss vom 23.08.2005
8 WF 170/05
Normen:
ZPO § 114 ;
Vorinstanzen:
AG Schönebeck, vom 15.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 247/05

Rechtsschutzinteresse des Gläbigers zur Titulierung eines Unterhaltstitels - Prozesskostenhilfe

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.08.2005 - Aktenzeichen 8 WF 170/05

DRsp Nr. 2006/886

Rechtsschutzinteresse des Gläbigers zur Titulierung eines Unterhaltstitels - Prozesskostenhilfe

»Ist der Schuldner aufgefordert worden, den Unterhalt kostenfrei beim Jugendamt zu titulieren und kommt er dieser Aufforderung nicht nach, hat der Gläubiger ein Rechtschutzinteresse zur Titulierung (BGH FamRZ 1998, 1165) und ihm ist deshalb - auch wenn die Beträge nicht besonders hoch sind - für die Klage Prozesskostenhilfe zu bewilligen.«

Normenkette:

ZPO § 114 ;

Entscheidungsgründe: