Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Chemnitz vom 14. Mai 1997 wurde der Beklagte - unter Klageabweisung im übrigen - zu Unterhaltszahlungen für seine minderjährigen ehelichen Kinder zu Händen der sorgeberechtigten Mutter verurteilt und zwar,
1. für den Zeitraum vom 1. Oktober 1996 bis 31. Januar 1997
a) an die Klägerin zu 1. in Höhe von monatlich 264 DM und
b) an den Kläger zu 2. in Höhe von monatlich 183,81 DM
sowie
2. ab Februar 1997
a) an die Klägerin zu 1. in Höhe von monatlich 365 DM und
b) an den Kläger zu 2. in Höhe von monatlich 255 DM.
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