Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 11.06.2012 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,-- Euro festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller und die weitere Beteiligte zu 1) (Mutter), die mit dem weiteren Beteiligten zu 2) (Vater) verheiratet ist, hatten von August 2009 bis Dezember 2011 eine außereheliche Beziehung. Am ........... wurde das Kind B..... L...... (weiterer Beteiligter zu 3) geboren. In der Empfängniszeit hatten der Antragsteller und die Mutter unstreitig, was der Antragsteller auch eidesstattlich versichert hat, Geschlechtsverkehr.
1. 2.
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