Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der mit Beschluss vom 07.03.2013 berichtigte und am 24.01.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch zur Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht - Familiengericht - Marl zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
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