BGH - Beschluss vom 11.07.2018
XII ZB 336/16
Normen:
VersAusglG § 14; VersAusglG § 19 Abs. 3;
Fundstellen:
FamRB 2018, 434
FamRZ 2018, 1745
FuR 2019, 32
Vorinstanzen:
AG Solingen, vom 22.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 32 F 465/12
OLG Düsseldorf, vom 16.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen II-5 UF 81/16

Rechtsstreit über die externe Teilung von an ein Investmentvermögen oder an ein sonstiges Finanzinstrument (hier: Zertifikate) gebundenen Anrechten im Versorgungsausgleich; Einbeziehung eines nachehezeitlichen Wertzuwachses der Rentenversicherung

BGH, Beschluss vom 11.07.2018 - Aktenzeichen XII ZB 336/16

DRsp Nr. 2018/17576

Rechtsstreit über die externe Teilung von an ein Investmentvermögen oder an ein sonstiges Finanzinstrument (hier: Zertifikate) gebundenen Anrechten im Versorgungsausgleich; Einbeziehung eines nachehezeitlichen Wertzuwachses der Rentenversicherung

Zur externen Teilung von Anrechten im Versorgungsausgleich, die an ein Investmentvermögen oder an ein sonstiges Finanzinstrument (hier: Zertifikate) gebunden sind (Fortführung von Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 201/17 - FamRZ 2017, 1655).

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Juni 2016 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Wert: 1.000 €

Normenkette:

VersAusglG § 14; VersAusglG § 19 Abs. 3;

Gründe

I.

Die am 30. Mai 2003 geschlossene Ehe der 1971 geborenen Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und des 1958 geborenen Antragsgegners (im Folgenden: Ehemann), die beide deutsche Staatsangehörige sind, wurde auf den am 18. Februar 2013 zugestellten Scheidungsantrag mit Beschluss des Amtsgerichts vom 22. März 2016 geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt.