1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin werden der Beschluss des Amtsgerichts Wismar - Familiengericht - vom 24.04.2024, Az.:
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen wird dem Amtsgericht Wismar - Familiengericht - die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
4. Der Antragsgegnerin wird für den Beschwerderechtszug ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... aus ... als Verfahrensbevollmächtigter zu den Bedingungen eines in dem Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts bewilligt.
I.
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