I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren, mit dem der Beschwerdeführer eine weitergehende als die erstinstanzlich zuerkannte Herabsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt und von Kindesunterhalt erreichen will.
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