OLG Brandenburg, Urteil vom 27.08.2003 - Aktenzeichen 9 UF 145/03
DRsp Nr. 2004/19517
Rechtstellung der Pflegefamilie eines Kindes
»1. Zur Pflegefamilie des Kindes kann eine gewachsene Bindung entstehen, die durch Art. 6 Abs. 1GG geschützt wird.2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei einer Trennung des Kindes von den Eltern (§ 1666aBGB) kann nicht dazu führen, dass öffentliche Hilfen unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden (hier: mehrfaches Scheitern angebotener Unterstützungsmaßnahmen).«