I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 23. März 2011 wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Antragsteller hat die den Beteiligten zu 2 und 3 im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten.
III. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 € festgesetzt.
IV. Den Beteiligten zu 3 wird ratenlose Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin UnverferthFischer, Hannover, bewilligt.
1. Die Beteiligten streiten um die Abstammung des Beteiligten zu 2.
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