I.
Für die Betroffene wurde erstmals im Jahr 1999 eine Betreuung eingerichtet. Mit Beschluss vom 25.10.2005 hat das Amtsgericht einen Betreuer bestellt mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung einschließlich Unterbringungsmaßnahmen; Gesundheitsfürsorge; Vermögenssorge; Abschluss, Änderung und Kontrolle der Einhaltung des Heim-, Pflegevertrages; Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern; Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post, soweit es die Aufgabenkreise betrifft.
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