Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 07. Februar 2008 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner Asylberechtigung.
Der 1981 geborene Kläger ist iranischer Staatsangehöriger armenischer Volkszugehörigkeit und christlicher Religionszugehörigkeit. Er reiste im Jahr 1990 in Begleitung seiner Mutter und eines Bruders in das Bundesgebiet ein, wo die Familie einen Asylantrag stellte.
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